Der Weg zum Motorradführerschein

(Übersicht Kategorie A1, A)
Kategorie A1 (Motorräder bis 11 Kw.)

Mindestalter

Kleinmotorräder 4 Kw. max. 50 ccm: Vollendetes 15.Altersjahr
11 Kw. max. 125 ccm: Vollendetes 16.Altersjahr

Ja, sofern nicht bereits im Besitz eines Führerausweises der Kat. B, C1, C, D1, D

Ja, sofern nicht bereits im Besitz eines Führerausweises der Kat. B, C1, C, D1, D

Ja, sofern nicht bereits im Besitz eines Führerausweises der Kat. B, C1, C, D1, D

12 Std. /  Prüfungsfrei für Besitzer Führerausweises Kat. B

Gültigkeit Lernfahrausweis

4 Monate, nach besuchter Grundschulung 12 Monate Verlängerung

Individuell nach FahrschülerIn

Prüfungsfahrzeug

Einspuriges Motorrad ohne Seitenwagen der Kat. A1 max. 4 Kw. / 11 Kw.

Kategorie A35 (Motorräder ≤ 35 Kw.)

Mindestalter

Vollendetes 18.Altersjahr

Ja, sofern nicht bereits im Besitz eines Führerausweises der Kat. B, C1, C, D1, D

Ja, sofern nicht bereits im Besitz eines Führerausweises der Kat. B, C1, C, D1, D

Ja, sofern nicht bereits im Besitz eines Führerausweises der Kat. B, C1, C, D1, D

12 Std. (Direkteinstieg). / 4 Std. Für Besitzer des Führerausweises der Kat. A1 vor 2021

Gültigkeit Lernfahrausweis

4 Monate, nach besuchter Grundschulung 12 Monate Verlängerung

Individuell nach FahrschülerIn

Prüfungsfahrzeug

Einspuriges Motorrad ohne Seitenwagen mit Max. 35 Kw. Leistung

Kategorie A (Motorräder > 35 Kw.)

Voraussetzung

2 Jahre Fahrpraxis Kat. A 35 Kw.

nicht obligatorisch / freiwillige Repetition möglich

Gültigkeit Lernfahrausweis

12 Monate

Individuell nach FahrschülerIn

Prüfungsfahrzeug

Einspuriges Motorrad ohne Seitenwagen mit min. 35 Kw. Leistung

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